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   FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 2322/00 Erb   

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https://dejure.org/2002,6636
FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 2322/00 Erb (https://dejure.org/2002,6636)
FG Münster, Entscheidung vom 31.01.2002 - 3 K 2322/00 Erb (https://dejure.org/2002,6636)
FG Münster, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 3 K 2322/00 Erb (https://dejure.org/2002,6636)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb von Todes wegen infolge vom Erblasser geschlossenen Vertrags zugunsten Dritter; Freistellung von der Erbschaftssteuer bei Hinterbliebenenversorgung auf vertraglicher Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Todes wegen aufgrund Vertrags zugunsten Dritter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: - Erwerb von Todes wegen aufgrund Vertrags zugunsten Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Versorgungsansprüche - Witwenpension erbschaftsteuerpflichtig?

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 627
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.12.1989 - II R 23/85

    Zur Erbschaftsteuerpflicht von Hinterbliebenenbezügen der Witwe eines

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 2322/00
    Mit ihrem Einspruch vom 05.08.1998 rügte die Klin. die unzutreffende Anwendung des BFH-Urteils vom 13.12.1989 (II R 23/85, BStBl. II 1990, 322).

    Unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13.12.1989 (a.a.O.) vertrat er die Auffassung, der hälftige Geschäftsanteil an der W*************GmbH habe dem Erblasser, der gleichzeitig alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer gewesen sei, massgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung verschafft.

    Angesichts dieses Umstandes hat der BFH in ständiger Rechtsprechung auch vertraglich vereinbarte Bezüge des hinterbliebenen Ehegatten eines Arbeitnehmers oder einer einem Arbeitnehmer gleichzustellenden Person von der ErbSt freigestellt (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1989, II R 23/85, BStBl. II 1990, 322 m.w.N.).

    Ist demnach der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kraft seiner Beteiligung an dieser GmbH als herrschender Geschäftsführer anzusehen, so ist nach den Ausführungen des BFH im Urteil vom 13.12.1989 (a.a.O.), denen der erkennende Senat sich anschließt, die Freistellung von Hinterbliebenenbezügen von der ErbSt nicht zu rechtfertigen.

    Als herrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind dabei nicht nur Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft anzusehen; unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH hält es der BFH auch für möglich, dass nicht ganz unbedeutend beteiligte Minderheitsgesellschafter zusammen mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern, von denen aber keiner allein eine Mehrheitsbeteiligung innehat, über die Mehrheit verfügt und so die Gesellschaft beherrscht (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1989 a.a.O.).

  • BFH, 05.08.1992 - II B 170/91

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Berücksichtigung einer möglichken

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 2322/00
    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH es daher abgelehnt, die auf einem Erwerb von Todes wegen ruhende Ertragsteuerbelastung bei der ErbSt mindernd zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 22.12.1976 II R 58/67, BStBl. II 1977, 420 und BFH-Beschl. vom 05.08.1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371 jeweils m.w.N.).

    ErbSt und ESt sind daher grundsätzlich nicht saldierfähig (vgl. BFH-Beschl. vom 05.08.1992 a.a.O.).

  • BFH, 22.12.1976 - II R 58/67

    Gesellschaftsvertrag - Kommanditgesellschaft - Tod des persönlich haftenden

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 2322/00
    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH es daher abgelehnt, die auf einem Erwerb von Todes wegen ruhende Ertragsteuerbelastung bei der ErbSt mindernd zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 22.12.1976 II R 58/67, BStBl. II 1977, 420 und BFH-Beschl. vom 05.08.1992 II B 170/91, BFH/NV 1993, 371 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 397/90

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von Hinterbliebenenversorgungen auf

    Auszug aus FG Münster, 31.01.2002 - 3 K 2322/00
    Diese Rechtsprechung, die für die Frage der ErbSt danach unterscheidet, ob eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder unter einem diesen Verhältnis vergleichbaren Bedingungen erdient wurde oder ob sie Ausfluss der Eigenvorsorge des Erblassers ist, ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverfasssungsgerichts-Beschluss vom 05.05.1994 2 BvR 397/90, BStBl. II 1994, 547).
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